... Wir überprüfen gerne auch Ihren Impfstatus ...

INFO

Patienten-Informationen

Bei der jeweiligen ersten Verordnung besprechen Sie bitte stets persönlich mit Ihrem Arzt, welche Medikamente und Heilmittel Sie für Ihre Gesundheit unbedingt benötigen. Danach können Rezepte auch telefonisch bestellt werden.

 

Für die Behandlung beim Facharzt benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Die Überweisung löst automatisch eine Befundübermittlung aus. Dieser kann in der Praxis besprochen werden. Wir archivieren Ihre Befunde für Sie (dies ist sehr wichtig bei allen Kur-, Versorgungsamt- und Rentenanträgen).

Blutentnahmen für Laboranalysen finden Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr statt.

Notfälle

Wenn Sie nicht in die Praxis kommen können, kommen wir selbstverständlich zu Ihnen!

Bitte fordern Sie Hausbesuche möglichst früh an.

Bei Notfällen außerhalb der Praxiszeiten rufen Sie die Praxisnummer an. Der Anrufbeantworter sagt Ihnen die Telefonnummer des zuständigen Hintergrunddienstes. Zur Zeit ist ein ärztlicher Bereitschaftsdienst im Krankenhaus Lebach eingerichtet, erreichbar unter der Nummer 116117.

Es genügt, wenn Sie uns Ihre Krankenversichertenkarte bei der ersten Behandlung im jeweiligen Quartal vorlegen. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf die Telematikinfrastruktur (unsere Praxis ist seit 2018 an das System angebunden) kann es zu Schwierigkeiten mit dem Abgleich der Daten der Versichertenkarte mit den Krankenkassendaten kommen. Fordern Sie gegebenenfalls eine aktuelle Versichertenkarte bei Ihrer Krankenkasse an.

Dieser Abschnitt ist noch in Bearbeitung. Ich versuche hier Ihnen aktuelle Informationen zum Download zur Verfügung zu stellen.

 

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Vitamin D: Neue unbedenkliche Tageshöchstmenge

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die gesundheitlich unbedenklichen Höchstmengen für die Einnahme von Vitamin D neu bewertet.

Das Ergebnis: Bis zu 100 µg (4000 I.E.) täglich für Erwachsene einschließlich schwangerer und stillender Frauen gelten als unbedenklich.


Das entspricht dem Doppelten der bisher tolerierten Tageshöchstmenge. Die EFSA reagiert damit auf neueste Untersuchungen, die eine vorbeugende Wirkung
vor Krebserkrankungen erst bei einer Gabe von 4 0001.E. Vitamin D nachgewiesen und bis zu 10000 I.E. Vitamin D keine unerwünschten Nebenwirkungen
festgestellt haben.

Laut EFSA kam es zu anomal hohen Kalzium-Blutspiegeln (Hyperkalzämie) infolge einer Überdosierung erst ab einer Aufnahme von durchschnittlich 250 µg    (10.000 I.E.) täglich.

Die neuen Empfehlungen zu den Tageshöchstmengen bleiben damit trotz der Verdopplung in einem deutlichen Sicherheitsabstand zu gesundheitlich bedenklichen täglichen Vitamin-D-Dosen.

Für Kinder zwischen elf und 17 Jahren gilt derselbe Grenzwert von 100 \ig (4000 I.E.), für Kinder von einem bis zehn Jahren 50 µg (2 000 I.E.) täglich und für Säuglinge bis zu einem Jahr 25 µg (1000 I.E.) pro Tag. EFSA