Betreuungsrecht - Patientenverfügung bindend
Dementsprechend muss der Wille des Patienten berücksichtigt werden, unabhängig davon, ob eine Erkrankung lebensbedrohlich ist oder nicht. Jeder Mensch kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn er in einer akuten Situation krankheitsbedingt nicht mehr entscheiden kann. Mit die wichtigsten Entscheidungen betreffen dabei lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung oder Beatmung beziehungsweise deren Beendigung.