... Wir überprüfen gerne auch Ihren Impfstatus ...

INFO

Patienten-Informationen

Bei der jeweiligen ersten Verordnung besprechen Sie bitte stets persönlich mit Ihrem Arzt, welche Medikamente und Heilmittel Sie für Ihre Gesundheit unbedingt benötigen. Danach können Rezepte auch telefonisch bestellt werden.

 

Für die Behandlung beim Facharzt benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Die Überweisung löst automatisch eine Befundübermittlung aus. Dieser kann in der Praxis besprochen werden. Wir archivieren Ihre Befunde für Sie (dies ist sehr wichtig bei allen Kur-, Versorgungsamt- und Rentenanträgen).

Blutentnahmen für Laboranalysen finden Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr statt.

Notfälle

Wenn Sie nicht in die Praxis kommen können, kommen wir selbstverständlich zu Ihnen!

Bitte fordern Sie Hausbesuche möglichst früh an.

Bei Notfällen außerhalb der Praxiszeiten rufen Sie die Praxisnummer an. Der Anrufbeantworter sagt Ihnen die Telefonnummer des zuständigen Hintergrunddienstes. Zur Zeit ist ein ärztlicher Bereitschaftsdienst im Krankenhaus Lebach eingerichtet, erreichbar unter der Nummer 116117.

Es genügt, wenn Sie uns Ihre Krankenversichertenkarte bei der ersten Behandlung im jeweiligen Quartal vorlegen. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf die Telematikinfrastruktur (unsere Praxis ist seit 2018 an das System angebunden) kann es zu Schwierigkeiten mit dem Abgleich der Daten der Versichertenkarte mit den Krankenkassendaten kommen. Fordern Sie gegebenenfalls eine aktuelle Versichertenkarte bei Ihrer Krankenkasse an.

Dieser Abschnitt ist noch in Bearbeitung. Ich versuche hier Ihnen aktuelle Informationen zum Download zur Verfügung zu stellen.

 

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Paracetamol macht kein Asthma

Überall wird Paracetamol kleinen Kindern als Analgetikum gegeben. Allerdings kam der Verdacht auf, dass dies später zu Asthma, Neurodermitis und Heuschnupfen führen könnte.


Eine frühere Studie zu diesem Thema hatte für eine Begünstigung von Asthma durch Paracetamol-Einnahme im ersten Lebensjahrgesprochen. Allerdings waren die Daten möglicherweise durch Atemwegsinfektionen vieler Kinder verfälscht.
In Australien griff man das Thema erneut auf. Bei 620 Kindern mit einer Familienanamnese von allergischen Erkrankungen war die Gabe von Paracetamol wiederholt von der Geburt bis zum zweiten Lebensjahr dokumentiert worden; die Beobachtungszeit lief dann bis zum Altervon sieben Jahren. Der Einsatz von Paracetamol schien schwach mit dem Auftreten von
Asthma assoziiert zu sein, aber der Zusammenhang verflüchtigte sich, wenn man die Infektionen der Kinder berücksichtigte. Auch der Gebrauch von Paracetamol für nicht-respiratorische Indikationen war nicht mit Asthma assoziiert.
Die Daten der prospektiven Kohortenstudie sprechen dafür, dass Paracetamol bei Kindern nicht das Asthma-Risiko fördert. Auf eine randomisierte Studie zu dieser Frage kann man wohl verzichten, zumals sie schwierig zu realisieren wäre.