... Wir überprüfen gerne auch Ihren Impfstatus ...

INFO

Patienten-Informationen

Bei der jeweiligen ersten Verordnung besprechen Sie bitte stets persönlich mit Ihrem Arzt, welche Medikamente und Heilmittel Sie für Ihre Gesundheit unbedingt benötigen. Danach können Rezepte auch telefonisch bestellt werden.

 

Für die Behandlung beim Facharzt benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Die Überweisung löst automatisch eine Befundübermittlung aus. Dieser kann in der Praxis besprochen werden. Wir archivieren Ihre Befunde für Sie (dies ist sehr wichtig bei allen Kur-, Versorgungsamt- und Rentenanträgen).

Blutentnahmen für Laboranalysen finden Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 10.00 Uhr statt.

Notfälle

Wenn Sie nicht in die Praxis kommen können, kommen wir selbstverständlich zu Ihnen!

Bitte fordern Sie Hausbesuche möglichst früh an.

Bei Notfällen außerhalb der Praxiszeiten rufen Sie die Praxisnummer an. Der Anrufbeantworter sagt Ihnen die Telefonnummer des zuständigen Hintergrunddienstes. Zur Zeit ist ein ärztlicher Bereitschaftsdienst im Krankenhaus Lebach eingerichtet, erreichbar unter der Nummer 116117.

Es genügt, wenn Sie uns Ihre Krankenversichertenkarte bei der ersten Behandlung im jeweiligen Quartal vorlegen. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf die Telematikinfrastruktur (unsere Praxis ist seit 2018 an das System angebunden) kann es zu Schwierigkeiten mit dem Abgleich der Daten der Versichertenkarte mit den Krankenkassendaten kommen. Fordern Sie gegebenenfalls eine aktuelle Versichertenkarte bei Ihrer Krankenkasse an.

Dieser Abschnitt ist noch in Bearbeitung. Ich versuche hier Ihnen aktuelle Informationen zum Download zur Verfügung zu stellen.

 

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Impfung gegen den Infarkt

Die Impfung gegen Influenza senkt auch das Herzinfarktrisiko.

In einer britischen Fall-Kontroll-Studie mit insgesamt 78000 Patienten erlitten Impflinge um 19% seltener einen ersten Infarkt als geimpfte Personen. Dieser zusätzliche Nutzen war besonders ausgeprägt, wenn die Impfung bereits vor Mitte November erfolgt war: Die relative Risikoredukion lag dann bei 21% im Vergleich zu ungefähr 12% bei einem späteren Impftermin. Personen, bei denen bereits eine symptomatische KHK besteht, sollen laut nationaler Versorgungsleitlinie KHK jährlich gegen Influenza geimpft werden.